Täglich kommt es auf deutschen Straßen zu Verkehrsunfällen, vom Bagatell- bis zum Totalschaden ist alles vertreten. Als Unfallbeteiligter steht man oft vor der Frage, ab wann man einen Rechtsanwalt einschalten sollte.
Die Antwort lautet: am besten sofort. Gerade wenn man den Unfall nicht verschuldet hat ist es wichtig, die eigenen Ansprüche genau zu kennen und rechtzeitig richtig geltend zu machen und sich nicht darauf zu verlassen, die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners werde schon alles richtig machen.
Oft ist die Angst vor hohen Gebühren der ausschlaggebende Punkt auf eine Rechtsberatung zu verzichten, vor allem wenn die gegnerische Versicherung bereits signalisiert hat den Schaden zu regulieren.
Oft bieten Versicherer unter Schlagworten wie „unbürokratisch“ eine schnelle Schadensregulierung an. In der Hoffnung der Geschädigte nimmt das unterbreitete Angebot schnell an.
Auch in solchen Fällen lohnt es sich, sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die Rechtsprechung gesteht dem Geschädigten auch bei eindeutigen Fällen einen Rechtsanwalt zu. Die Kosten dafür hat die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tragen. Der Sachbearbeiter der Versicherung ist ein Fachmann und beschäftigt sich täglich mit Versicherungsfragen. Dem Geschädigten soll auf diesem Weg „Waffengleichheit“ zugestanden werden, in dem er sich ebenfalls von einem Anwalt vertreten lässt.
Die Hilfe durch einen Anwalt ist erst recht hilfreich, wenn sich die Bearbeitung durch die Versicherung hinzieht oder die Abwicklung durch die gegnerische Versicherung verschleppt wird. Der Anwalt sorgt rechtzeitig dafür, dass Ansprüche so schnell wie möglich durchgesetzt werden können.
Auch im laufenden Prozess ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht von Hilfe. Der Fachanwalt kann auch schnell Kontakte zu unabhängigen Gutachtern und Sachverständigen herstellen, z.B. wenn Schäden am Fahrzeug strittig sind.