Habe ich bei einer betriebsbedingten Kündigung bessere Chancen mich zu wehren, wenn Ich schwanger oder in Elternzeit bin?
Wenn die schwanger oder in Elternzeit sind, genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz gemäß dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Dieser Kündigungsschutz soll sicherstellen, dass Schwangere und Eltern in dieser Zeit vor einer Kündigung geschützt sind.
Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist eine Kündigung in aller Regel unzulässig, es sei denn, es liegen bestimmte Ausnahmen vor, die nichts mit der Schwangerschaft oder der Elternzeit zu tun haben. Auch dann muss der Arbeitgeber aber vor der Kündigung die Zustimmung der zuständigen Behörde für die Kündigung erhalten haben. An dem Verfahren der Behörde werden Sie beteiligt.
Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Kündigung haben, können Sie sich sehr gerne an uns wenden, um Ihre individuelle Situation prüfen zu lassen und mögliche rechtliche Schritte zu besprechen. Wir können oft frühzeitig einschätzen, ob die Kündigung rechtmäßig sein kann.