Kurz nicht aufgepasst und schon kracht es beim Ausparken auf dem Parkplatz. Eine unaufmerksam geöffnete Tür und der Nachbar hat eine kleine Beule in der Seite. Kleine Rempler und Kratzer passieren täglich auf deutschen Straßen und Parkplätzen. Auf den ersten Blick zeigt sich oft kein oder nur ein kleiner optischer Schaden an den beteiligten Fahrzeugen.
Nur: Für den Laien ist kaum noch ersichtlich, ob es auch zu Beschädigungen in der internen Struktur eines Fahrzeugs gekommen ist. Auch Profis haben mittlerweile Schwierigkeiten Schäden auf die Schnelle zu erfassen. Oft sind z.B. die Stoßfänger neuerer Autos nicht mehr starr montiert, sondern geben bei einem Unfall nach um die Energie des Aufpralls zu absorbieren. Nach dem Unfall bewegen sich die Stoßfänger wieder in die ursprüngliche Position und bis auf einen kleinen Kratzer ist kein Schaden ersichtlich.Ob und in welchem Umfang die interne Struktur beschädigt wurde, ist für den Fahrer nicht ersichtlich.
Bagatellschaden oder nicht?
Aktuell geht die Rechtsprechung von einer Grenze von ca. 750€ aus, um zu bestimmen ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht.Das Beispiel der Stoßfänger zeigt, dass es für den Laien nicht möglich ist, die Folgen und Kosten eines vermeintlich kleinen Remplers zu identifizieren. Zudem müssen Versicherungen die Kosten eines Gutachtens nach Bagatellschaden nicht übernehmen.
Bagatellschaden – Was tun?
Ob Beule in der Tür oder kleiner Kratzer im Lack. Als Autofahrer steht man vor der Frage, was soll man nach einem kleinen Unfall mit Bagatellschaden tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht, Wolfgang Tings, rät dazu mindestens ein gemeinsames Unfallprotokoll aufzunehmen, wenn nicht die Polizei zur Beweissicherung hinzugezogen wird. Hier sollten neben den persönlichen Daten der Unfallbeteiligten, Versicherungsnummer und eine Schilderung des Unfallhergangs aufgenommen werden und von beiden unterschrieben werden.
Auch wenn sich der Unfallverursacher direkt nach dem Unfall noch einsichtig zeigt, kann sich dies schnell ändern, wenn eine hohe Reparaturrechnung ins Haus flattert. Gut für den Geschädigten, wenn das Eingeständnis dann dokumentiert ist.
Auch Fotos und Skizzen vom Unfallort können später helfen einen strittigen Sachverhalt aufzuklären.Für Geschädigte gut zu wissen: Ist man unverschuldet am Unfall beteiligt, müssen die Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Zusätzliche Informationen zum Verhalten nach einem Verkehrsunfall und ein Link zum europäischen Unfallbericht finden Sie im Artikel Verkehrsunfall – Was tun?