„Damenbesuch nur bis 22:00 Uhr“ – Diese und ähnliche Klauseln in Mietverträgen sind schon lange hinfällig. Doch besonders wenn Vermieter und Mieter im selben Haus wohnen kommt es häufig zu Streitigkeiten um Besuch des Mieters.
Besuchsdauer
Grundsätzlich darf ein Mieter zu jeder Tages- und Nachtzeit Besuch empfangen. Ein Besuch darf auch über längere Zeiträume andauern, je nach Gericht bis zu 6 bis 8 Wochen am Stück, ohne dass der Vermieter dem widersprechen könnten.
Die Größe der Wohnung hat dabei keine Auswirkung auf die erlaubte Besuchsdauer. Selbst in einer 1-Zimmerwohnung können mehrere Besucher untergebracht werden. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass diese vorübergehende Überbelegung vom Vermieter zu tolerieren ist, sofern sie nicht erheblich ist.
Anders sieht es bei Schäden an der Mietsache aus. Hier haftet der Mieter für seinen Besuch, als wenn er selbst Beschädigungen verursacht hat. In Extremfällen kann das Fehlverhalten des Besuchers zu einer ordentlichen oder sogar fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen.
Genauso müssen sich Besucher an die Hausordnung halten.