Wer etwas getrunken hat lässt oft das Auto stehen und schwingt sich auf das Fahrrad, in der Annahme alles richtig zu machen. Immerhin darf und soll man sich betrunken nicht hinter das Steuer setzen.
Doch: Wer betrunken Fahrrad fährt riskiert seinen Führerschein.
Alkohol beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit nicht nur auf vier sondern auch auf zwei Rädern. Nicht nur Sehvermögen und Reaktionsfähigkeit wird durch Alkohol eingeschränkt, auch das Gleichgewichtsempfinden leidet unter Alkoholeinfluss, auf dem Fahrrad nicht ganz unerheblich.
Dies schlägt sich auch in Statistiken nieder: Bei knapp einem Viertel der Unfälle mit Personenschäden in Deutschland waren 2013 alkoholisierte Fahrradfahrer beteiligt.
Daher ist die weitverbreitete Annahme „Promillegrenzen für Fahrradfahrer gibt es nicht“ ein Irrtum.
§316 Strafgesetzbuch regelt die Bestrafung von Personen, die nach dem Genuss alkoholischer Getränke nicht mehr fähig sind ihr Fahrzeug zu führen, dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen LKW, PKW oder eben ein Fahrrad handelt.
Die Gerichte sehen die absolute Fahruntüchtigkeit auf dem Fahrrad bei 1,6 Promille gegeben.
Wer die Polizei auf sich aufmerksam macht und vom Sattel zum Alkoholtest gebeten wird, kann bei Promillewerten jenseits der 1,6 seinen PKW Führerschein verlieren.
Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch entschieden, dass die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs mittels MPU ( Medizinisch Psychologische Untersuchung) nachgewiesen werden kann. Wer diese nicht besteht oder verweigert verliert seinen Führerschein.
Auch unter 1,6 Promille kann es auf dem Fahrrad teuer werden. Macht man die Polizei auf sich aufmerksam, weil man kein Licht am Rad hat oder Schlangenlinien fährt, drohen auch hier empfindliche Strafen von zwei Punkten im Verkehrszentralregister und mehrere hundert Euro Geldstrafe.
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahre, die alkoholisiert auf dem Fahrrad angetroffen werden, können unter Umständen zu einem Nachweis der MPU verpflichtet werden, bevor sie einen Führerschein erwerben dürfen.
Wie bei allen drohenden Fahrverboten und Fahrerlaubnisverboten empfiehlt es sich schnellst möglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren, um mögliche Auswirkungen zu überprüfen und entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.