Die Entziehung der Fahrerlaubnis wird oft mit dem Fahrverbot verwechselt.
Das Fahrverbot kann nur maximal drei Monate betragen. Ein Fahrverbot von mehr als 3 Monaten gibt es in Deutschland nicht. Nach Ablauf des Fahrverbots erhält der Inhaber seinen alten Führerschein zurück.
Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis wird der Führerschein endgültig eingezogen und vernichtet.
Möchte man wieder einen Führerschein bekommen, muss man also eine neue Fahrerlaubnis bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung beantragen.
In der Regel ist die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist verbunden. Das bedeutet, dass die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung vor Ablauf der Sperrfrist keine neue Fahrerlaubnis und auch keinen neuen Führerschein erteilen darf.
Ist die Sperre einer Entziehung der Fahrerlaubnis abgelaufen, erhält man den Führerschein nicht automatisch zurück. Ob die zuständige Behörde nach Ablauf der Sperrfrist einen neuen Führerschein erteilt, hängt von weiteren Fragen ab. Die zuständigen Behörden kann vor der Wiedererteilung z.B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung verlangen.
Steht eine Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum, ist es immer sinnvoll, sich eingehend juristisch beraten zu lassen, ob diese verhindert werden kann oder – falls sie bereits in Kraft getreten ist – wenigstens eine Verkürzung der Sperrfrist möglich ist. Außerdem ist es wichtig, frühzeitig die Zeit einer Sperrfrist zu nutzen, um sich sinnvoll auf den Antrag auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis oder eine vorhersehbare medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorzubereiten. Ansonsten kann es auch nach Ablauf der Sperrfrist zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bis zur Wiedererteilung eines neuen Führerscheins kommen.