Der Ausdruck Gefahr in Verzug kommt aus dem Verfahrensrecht. Mit Gefahr in Verzug wird eine Situation bezeichnet, in der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht eine Person handelt, die eigentlich nicht handlungsberechtigt ist.
Ein klassisches Beispiel für Gefahr in Verzug ist ein Polizist, der sich ohne richterliche Erlaubnis Zutritt zu einer Wohnung verschafft, weil im Treppenhaus Gasgeruch wahrnehmbar ist.
Der Polizist handelt hier im Sinne der Gefahrenabwehr, die Einholung einer richterlichen Erlaubnis würde zu lange dauern bzw. könnte der Schaden eintreten bevor die Zuständigen Stellen eine Entscheidung getroffen haben.
Besteht eine Bedrohung des Kindswohls kann im Sinne des Begriffs Gefahr in Verzug die Vertretung der Kindesinteressen zum Beispiel auch von einem nicht sorgeberechtigten Elternteil vorgenommen werden.