Anlässlich der Trennung und Scheidung von Ehegatten gibt es viele Dinge, die man sofort regeln oder bereits schon geregelt haben sollte, damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt. Wir haben einmal versucht einen Teil der wesentlichen Dinge zusammenzustellen. Die nachfolgende Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es sind neben den angesprochenen Gesichtspunkten noch viele weitere denkbar:
- Existiert ein Ehevertrag? Wenn ja, was regelt dieser konkret zu den Themen Kin-desunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorge-recht, Aufenthalt der Kinder und Umgangsrecht?
- Seit wann leben die Eheleute voneinander getrennt?
- Gab es zwischenzeitlich Versöhnungsversuche? Wenn ja, wie sahen diese aus?
- Wird der andere Ehegatte dem Scheidungsbegehren zustimmen?
- Kann eine Scheidung ohne Ablauf des Trennungsjahrs wegen unzumutbarer Härte beantragt werden?
- Sind die Rentenkonten geklärt, sodass bei Durchführung des Scheidungsverfahrens der Versorgungsausgleich problemlos durchgeführt werden kann?
- Testamente, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sollten geändert werden!
- Ein eigenes Testament sollte – zumindest handschriftlich, wenn nicht sogar notariell – errichtet werden. Existiert ein gemeinsames notarielles Ehegattentestament, so sollte der Notar aufgesucht und darum ersucht werden, das Testament aus amtlicher Verwahrung zu nehmen. Gegebenenfalls kommt – je nach Gestaltung – auch eine Aufhebung des gemeinschaftlichen Testaments in Betracht.
- Wurde ein Erbvertrag geschlossen, so ist an den Rücktritt von diesem Erbvertrag zu denken. Auch der Erbvertrag sollte aus der amtlichen Verwahrung genommen werden.
- Mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags entfällt das Erbrecht des Antragsgegners, nicht allerdings das eigene Erbrecht.
- Wird Kindesunterhalt gezahlt oder soll er gezahlt werden und wenn ja, in welcher Höhe?
- Gibt es neben den ehelichen Kindern noch weitere Kinder für die Unterhalt gezahlt wer-den muss?
- Gibt es noch weitere Unterhaltsberechtigte für die Unterhalt gezahlt werden muss?
- Wird Trennungsunterhalt gezahlt bzw. soll dieser gezahlt werden und wenn ja, in welcher Höhe?
- Soll Altersvorsorgeunterhalt ab Rechtshängigkeit der Scheidung geltend gemacht werden?
- Liegen Auskünfte zu den Einkommensverhältnissen beider Eheleute vor (Verdienstabrechnungen für ein Jahr sowie der letzte Steuerbescheid)?
- Was soll mit der Ehewohnung geschehen (Auszug beider oder Übernahme der Wohnung durch einen Ehegatten)?
- Wird der Vermieter an der Übernahme der Wohnung durch den einen Ehegatten mitwirken oder muss ein Verfahren beantragt werden?
- Was soll mit dem Eigenheim, das im Miteigentum beider Eheleute steht, geschehen (Übernahme durch einen Ehegatten oder freihändiger Verkauf)?
- Wie wird der Hausrat aufgeteilt?
- Gibt es schon ein Verzeichnis anhand dessen die Aufteilung erfolgen kann oder regeln die Eheleute das einvernehmlich?
- Soll es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge für die Kinder verbleiben?
- Wie wird der Umgang mit den Kindern gestaltet?
- Ist der Ehepartner als Verfügungsberechtigter für ein Konto eingetragen? Wenn ja, dann müsste die entsprechende Vollmacht entzogen werden! Wenn Dispositionskredite auf Girokonten vorhanden sind, die noch nicht in Anspruch genommen wurden, dann sollte diese Dispositionskreditmöglichkeit durch einen Ehegatten gegenüber der Bank gekündigt werden, damit der andere Ehegatte diese Möglichkeit nicht noch zulasten des anderen vollständig ausschöpft! Es ist dringend anzuraten, dass ein eigenes Konto eingerichtet wird über das dann die einzelnen Zahlungen (Lohneingänge und Kosten) abgewickelt werden!
- Gibt es eine zweite EC-Karte für das eigene Konto, das der andere Ehegatte innehat, so sollte diese gesperrt werden. Selbiges gilt für Kreditkarten.
- Arbeitgeber und Rentenzahlungsstellen müssen angewiesen werden noch auf das neue Konto zu zahlen.
- Lastschriften und Abbuchungsaufträge müssen umgestellt werden.
- Die Passwörter zum Onlinebanking und auch allen sonstigen Online-Zugängen, insbesondere sozialen Medien, sollten neucodiert werden!
- Die Korrespondenz mit dem eigenen Anwalt sollte nur über eine neueinzurichtende E-Mailadresse erfolgen.
- Neue Beziehung(en) in der Trennungszeit sollten nicht in sozialen Medien kommuniziert werden, da dies die Situation in zwischenmenschlicher, aber auch in rechtlicher Hinsicht erheblich belasten kann.
Die vorstehende Aufstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit. Sie dient dazu ein Problembewusstsein zu wecken. Viele Dinge über die man meist nicht nachdenkt sind in rechtlicher Hinsicht bei Trennung und Scheidung neu zu regeln und mit einem neuen Inhalt zu versehen.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, dann kommen Sie bitte gerne auf uns zu.