Nach einer im August 2014 veröffentlichten Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen muss jeder vierte Mensch, der bei dem Unfall schwer verletzt worden ist, psychische Folgeerkrankungen befürchten. Die Bundesanstalt für Straßenwesen untersuchte Personen, die wegen der beim Unfall erlittenen Verletzungen zu einer stationären Behandlung in das Krankenhaus eingeliefert wurden.
Der Umgang mit psychischen Folgen eines Verkehrsunfalls fällt oft schwer, weil diese – anders als offenkundige körperliche Verletzungen – vom Verletzten oft nicht sofort als Erkrankung wahrgenommen werden. Hinzu kommt, dass oft die Sorge besteht, die psychischen Schäden würden nicht geglaubt. Tatsächlich ist es komplizierter, psychische Folgeschäden nach einem Verkehrsunfall erfolgreich durchzusetzen, als dies bei körperlichen Verletzungen der Fall ist.
Wir beraten und vertreten Sie auch in diesem Fall als Ihre Rechtsanwälte sehr gerne und empfehlen Ihnen, möglichst frühzeitig Kontakt zu uns aufzunehmen, damit alle zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlichen Schritte so bald wie möglich eingeleitet werden können.